Ein Kaskoschadenunfall liegt vor, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben und Sie gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden haben.
Es handelt sich ausschließlich um vertragliche Ansprüche und hat mit Schadenersatzansprüchen aus einem Haftungsfall nichts zu tun.
Es kann eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung vorliegen.
Wichtig für Sie ist es, dass sich die Höhe der Ersatzleistung nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen) Ihres Versicherers richtet. Häufig sind Selbstbeteiligungen vereinbart, die der Versicherungsnehmer, also Sie, selbst zu tragen hat.
Und: Ihr Kaskoversicherer ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu übernehmen. Sprechen Sie erst über eine mögliche Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer, bevor Sie einen Gutachter beauftragen.