Unsere Leistungen für Sie im Detail

Haftpflichtschäden

Wenn Sie in einem Unfall verwickelt sind, den Sie nicht selbst verschuldet haben, spricht man von einem Haftpflichtschaden.

 

Gemäß § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Und: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre.

 

Im Klartext: Es geht um Schadenersatzansprüche, die Ihnen per Gesetz zustehen.

 

Unsere Haftpflichtschadengutachten beinhalten:

  • Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe
  • Nachweis über die unfallbedingten Reparaturkosten
  • Angaben über den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall
  • Angaben über die Dauer der ggf. notwendigen Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges
  • Angaben über die Wertminderung sowie über den Restwert des beschädigten Fahrzeuges.

 

Dabei enthält ein Schadengutachten immer alle wichtigen Kenndaten des Fahrzeuges, alle Wertangaben, eine detaillierte Schadenkalkulation sowie Fotos des beschädigten Objekts.

 

Als Geschädigter tragen Sie keine Sachverständigenkosten. Es nutzt Ihnen als neutrales Gutachten und hilft Ihnen im Zweifel Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Unfallauto mit Schaden
Haftpflicht oder Kasko

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