Ein Unfall kann schnell passieren und oft hat man keine Schuld daran. In diesem Fall spricht man von einem Haftpflichtschaden. Doch was bedeutet das eigentlich? Gemäß § 249 BGB hat der Verursacher des Unfalls die Pflicht, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dabei geht es darum, den Geschädigten so zu stellen, als ob der Unfall nicht passiert wäre.
Doch welche Schadenersatzansprüche stehen einem Geschädigten eigentlich zu? Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Grundsätzlich können Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten oder Mietwagenkosten haben. Auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall können in Betracht kommen.
Damit Sie im Schadensfall Ihre Ansprüche geltend machen können, ist es wichtig, einen kompetenten Unfallgutachter zu beauftragen. Unsere Experten bei SAT Kiel helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung als Unfallgutachter zur Seite.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam die Regulierung Ihres Haftpflichtschadens angehen. Denn im Falle eines Unfalls sollten Sie sich nicht allein gelassen fühlen.
Unsere Haftpflichtgutachten beinhalten:
Und das Beste daran: Als Geschädigter müssen Sie die Kosten für die Sachverständigen nicht tragen. Stattdessen profitieren Sie von einem neutralen Gutachten, das Ihnen dabei hilft, im Zweifelsfall Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Mit einem Schadengutachten sind Sie im Schadensfall also stets auf der sicheren Seite und können sich auf eine kompetente und professionelle Unterstützung verlassen.