Wenn Sie in einem Unfall verwickelt sind, den Sie nicht selbst verschuldet haben, spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Gemäß § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Und: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre.
Im Klartext: Es geht um Schadenersatzansprüche, die Ihnen per Gesetz zustehen.
Unsere Haftpflichtschadengutachten beinhalten:
Dabei enthält ein Schadengutachten immer alle wichtigen Kenndaten des Fahrzeuges, alle Wertangaben, eine detaillierte Schadenkalkulation sowie Fotos des beschädigten Objekts.
Als Geschädigter tragen Sie keine Sachverständigenkosten. Es nutzt Ihnen als neutrales Gutachten und hilft Ihnen im Zweifel Ihre Ansprüche durchzusetzen.