Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung
auch die GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23
StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens
durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle
Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines
07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer
Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige
Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der
Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen
eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk,
Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage
und der Fahrzeuginnenraum.
Die GTÜ-Prüfingenieure
sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für
Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden
Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der
Verkehrssicherheit.
Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, wendet sich bitte direkt an den
GTÜ-Prüfingenieur vor Ort. Dieser kann in allen Punkten weiterhelfen,
gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen
Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu ihrem
Fahrzeug geht.
Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf unserem Oldtimer-Informationssystem umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.
GTÜ, die Oldtimer-Experten.
