Im Bereich der amtlichen Fahrzeuguntersuchung ist die GTÜ in den vergangenen zwölf Jahren sehr stark gewachsen.
Dieses
wichtige Geschäftsfeld der GTÜ und ihrer Vertragspartner wurde mit
höchster Priorität bearbeitet. Damit hat die GTÜ eine gesicherte
Marktposition und derzeit einen Marktanteil von mehr als 13 Prozent
erobert.
Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und
arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der
GTÜ.
Sie setzen u.a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen
Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im
hoheitlichen Auftrag.
Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für
Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung
(SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die
GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen
nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören
etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer
Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrzeug (z.B.
Tieferlegung).
Die Prüfingenieure untersuchen außerdem Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach Bestimmungen der BOKraft.
Eine weitere wichtige Prüfleistung der GTÜ-Prüfingenieure ist die
Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß
ADR/GGVSE (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/GGVSE: Gefahrgutverordnung
Straße/Eisenbahn).
