Die neuen amtlichen Schadstoffplaketten
Gesundheitsgefahren durch Feinstaub
Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem die
besonders kleinen Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und
Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der
Herz-Kreislauferkrankungen führen kann.
Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie,
vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in
Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.
Wissenschaftler warnen schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs, der
durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird, da
dieser verkehrsbedingte Feinstaub hauptsächlich aus
gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln besteht. Kinder
und ältere Menschen sind davon besonders betroffen.
Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung
von Feinstaubbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.
Gesetzliche Regelungen
Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16.
Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge
mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte
und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort
Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen.
Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne
geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei
entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen
Umweltzonen generell nicht mehr befahren.
Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn Sie eine der ausgeschilderten Plaketten an der Windschutzscheibe tragen. Aus der nebenstehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält. Hier eine tabellarische Übersicht.
Bei älteren Fahrzeugscheinen (obere Abbildung) steht die relevante Schlüsselnummer unter Ziffer "zu 1".
In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2005 (untere Abbildung) steht sie unter Feld 14.1.
Relevant sind die jeweils letzten beiden Zahlen.
Welche Plakette Ihr Auto bekommen kann erfahren Sie außerdem in der Onlinesuche unserers Partners GTÜ.
Nachrüsten deshalb jetzt sehr attraktiv
Das Aussperren aus den
Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum
Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Nach der Umrüstung durch
eine anerkannte AU-Werksatt erhält der Autobesitzer eine
Abnahmebescheinigung. Anhand dieser trägt die Zulassungsstelle die neue
Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) in die Fahrzeugpapiere ein. Der Staat
belohnt die Nachrüstung neben Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer mit
einem bis Ende 2009 befristeten Steuerbonus in Höhe von 330 Euro. Ab
sofort ist wahlweise auch eine Barauszahlung der Förderung möglich. Wer
eine Bescheinigung einer Werkstatt oder eines Kfz-Sachverständigen und
einen entsprechenden Eintrag der Zulassungsbehörde vorweisen kann,
stellt einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de. Die Barprämie wird dann auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Alle Diesel-Pkw, die keinen Partikelfilter haben, werden vom 1. April
2007 bis 31.Dezember 2011 vom Fiskus höher besteuert und zahlen pro 100
Kubikzentimeter Hubraum eine erhöhte Kraftfahrzeugsteuer von 1,20 Euro.
Welche Plakette Ihr Auto bekommen kann und welche Nachrüstmöglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie außerdem in der Onlinesuche unserers Partners GTÜ.
Die amtlichen "Feinstaubplaketten" - Wo gibt es sie?
Über den
Erwerb einer Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden.
Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die
amtlichen "Feinstaubplaketten" können Sie bei uns
erhalten.
