Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Bei Fahrzeuganbauten,
-umbauten und -änderungen
begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die
Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer
Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf
andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie
Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die
GTÜ-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden
Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch
die „Eintragung“ vor.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr
greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff
auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen,
Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem
kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden
Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten
verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung
eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
