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Unfallflucht
Liegt eine Beschädigung Ihres Fahrzeuges vor und der Verursacher meldet sich nicht, so liegt der Tatbestand der Unfallflucht vor. Wird ein möglicher Verursacher in Folge von Zeugenaussagen oder Ermittlungen der Polizei ermittelt, so kommt es oftmals zu einem Verfahren vor Gericht. Das Gutachten eines forensisch tätigen Sachverständigen der eine Kompatibilitätsanalyse der Beschädigung durchführt ist dann erforderlich um zu prüfen, ob eine Beteiligung am Unfall überhaupt vorliegt. Außer dem Vergleich von Beschädigungen möglicher schaden verursachender Bauteile ist - wenn die Fahrzeuge noch vorhanden sind - eine Gegenüberstellung, möglichst am Unfallort durchgeführt, hilfreich bei der Beurteilung der Fragen des Gerichts. Ist der Nachweis der Unfallbeteiligung erbracht oder bereits durch Zeugenaussagen
für das Gericht als feststehende Tatsache gegeben, dann stellt sich
im Weiteren für das Gericht die Frage der Bemerkbarkeit der Kollision
für den Beschuldigten. Von dem Unfallrekonstruktionsgutachter ist
dann durch Auswertung der Beschädigungen gegebenenfalls nach Durchführung
von Versuchen die Fragen der visuellen, akustischen und taktilen Bemerkbarkeit
zu untersuchen und zu ermitteln. |