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Schadenszuordnung
Bei vielen, insbesondere Verkehrsunfällen mit kleineren Beschädigungen,
die überwiegend nicht mehr von der Polizei aufgenommen werden, kommt
es bei der Ermittlung der Schuldfrage und Abwicklung der Schadenersatzansprüche
oftmals zur strittigen Darstellungen hinsichtlich der Zuordnung der gesamten
an den Fahrzeugen vorhandenen Beschädigungen. Es ist die Aufgabe
des Verkehrsunfallsachverständigen die Spuren an den Fahrzeugen und
Verformungen auszuwerten und gegenüber zu stellen. Mittels einer
tatsächlichen Gegenüberstellung der Fahrzeuge oder aber durch
eine Computersimulation lässt sich der tatsächlich durch den
Unfall entstandene Schadensumfang an den Fahrzeugen feststellen. Durch
diese Maßnahmen sind Altschäden, also nicht dem Unfall zu zuordnende
Beschädigungen, sicher festzustellen. |
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