Schadenszuordnung

 

Bei vielen, insbesondere Verkehrsunfällen mit kleineren Beschädigungen, die überwiegend nicht mehr von der Polizei aufgenommen werden, kommt es bei der Ermittlung der Schuldfrage und Abwicklung der Schadenersatzansprüche oftmals zur strittigen Darstellungen hinsichtlich der Zuordnung der gesamten an den Fahrzeugen vorhandenen Beschädigungen. Es ist die Aufgabe des Verkehrsunfallsachverständigen die Spuren an den Fahrzeugen und Verformungen auszuwerten und gegenüber zu stellen. Mittels einer tatsächlichen Gegenüberstellung der Fahrzeuge oder aber durch eine Computersimulation lässt sich der tatsächlich durch den Unfall entstandene Schadensumfang an den Fahrzeugen feststellen. Durch diese Maßnahmen sind Altschäden, also nicht dem Unfall zu zuordnende Beschädigungen, sicher festzustellen.