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Kaskoschaden
Erklärung Im Kaskoschadensfall
hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß
den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche,
die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall.
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