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Hauptuntersuchung (HU) gemäß §29 StVZO: Ausnahmen sind lediglich: Der ausgestellte Untersuchungsbericht ist seit dem 01.01.2002 bis zur
nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren und dann den zuständigen
Personen auf verlangen vorzuzeigen. Sie als Fahrzeughalter können
selbst einen Vorab-Check machen, bevor Sie zur HU fahren. Grundsätzlich
gilt, was am Fahrzeug vorhanden ist, muss auch funktionieren. Kontrollieren
Sie z.B. die lichttechnischen und akustischen Einrichtungen wie: Standlicht,
Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Nebelschlussleuchte, Kennzeichenleuchte,
zusätzl. Scheinwerfer, Kontrollleuchten, Warnblinkanlage, Hupe usw.
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