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Bedeutungen
Wiederbeschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für
ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden
muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung
des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche
Marktlage. Restwert Wertminderung (merkantiler Minderwert) Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen
im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann
ein merkantiler Minderwert anfallen. Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis
zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen,
soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt
wird. Nutzungsausfall Reparaturdauer In einem Schadengutachten wird die erwartete Reparaturdauer bei vorliegenden
Ersatzteilen und freier Werkstattkapazität angegeben. Sie zählt
ab Auftragserteilung durch den Fahrzeughalter. Fiktive Abrechnung |