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Bedeutungen
Wiederbeschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.
Restwert
Wertminderung (merkantiler Minderwert) Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.
Totalschaden
130 %-Grenze Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Nutzungsausfall
Reparaturdauer In einem Schadengutachten wird die erwartete Reparaturdauer bei vorliegenden Ersatzteilen und freier Werkstattkapazität angegeben. Sie zählt ab Auftragserteilung durch den Fahrzeughalter
Fiktive Abrechnung
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