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10 Wichtige Punkte unverschuldeten Unfall
Gutachten? Warum?
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt
wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt die folgenden 10 Punkte
beachten:
1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen
Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung
von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst
dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung bereits
einen Sachverständigen beauftragt hat. - Die Kosten für das
Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. - Sofern jedoch
offensichtlich nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schaden bis
ca. 750,00 €) dürfte als Schadennachweis zumeist der Kostenvoranschlag
einer Fachwerkstatt ausreichen.
2. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang
und Schadenhöhe gewährleistet, dass die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche
in vollem Umfang erstattet werden.
3. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet
auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt
werden kann.
4. Die Höhe eines evtl. Wertminderungsanspruches kann in der
Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne Einschaltung eines
unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig
auf Wertminderung bis zu mehreren Tausend Euro.
5. Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang wird in
vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit über den
Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung
gibt.
6. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten
vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens
erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte
die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist
er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung
vorzulegen. Bei einer fiktiven Abrechnung hat der Geschädigte jedoch
keinen Anspruch auf Erstattung der (nicht gezahlten) Umsatzsteuer.
7. Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des
Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich
Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
8. Einwände des Schädigers oder dessen Versicherung,
z. B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden,
können durch ein Gutachten entkräftet werden.
9. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache
eines Unfalls in aller Regel offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten
nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue
Schadenumfang belegt werden.
10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse
und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle,
sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie
bei einem Unfall in jedem Fall einen versierten Verkehrsrechtsanwalt Ihres
Vertrauens ein.
(Auszug aus einer Info-Broschüre des Bundesverbandes
der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für
das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK)
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